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Neuigkeiten
1 Einseitige Änderungen der AGB der Geschäftspartner und Dienstleister
Dickmann Engineering GmbH stimmt der einseitigen Änderung von Geschäftsbedingungen seiner Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister, einschließlich der Kreditinstitute nicht zu, es sei denn die Änderung wird aufgrund offensichtlichen Irrtums zur Präszisierung der AGB erforderlich.
Mit Dickmann Engineering GmbH kooperierende Unternehmen anerkennen durch Eintreten in ein Geschäftsverhältnis diese Bedingungen der Dickmann Engineering GmbH ausdrücklich.
Änderungen der Geschäftsbedingungen der genannten Unternehmen sind unwirksam, solange sie nicht explizit von Dickmann Engineering GmbH bestätigt wurden. Gleichsam wird die Dickmann Engineering GmbH im Gegenzug nicht ihrerseits einseitig Geschäftsbedingungen mit rückwirkendem Bezug ändern.
Dickmann Engineering GmbH akzeptiert keine Aufträge mit Kundenschutzklauseln, die zum Nachteil der Dickmann Engineering GmbH wirken können, weil solche Vertragsformulierungen einseitig zu Lasten der Dickmann Engineering GmbH gehen. Die Dickmann Engineering GmbH setzt seit Gründung der GmbH auf vertrauensvolle Zusammenarbeit.
2 Eigentumsrechte, Reverse Engineering
Ausleihe oder Kauf eines Produktes berechtigen ausdrücklich NICHT zum Nachbau des Produktes insgesamt, oder auch nur Auszüge aus der von der Dickmann Engineering GmbH geleisteten Entwicklung. Die Weitergabe eines Produkts aus der Entwicklung der Dickmann Engineering GmbH an Dritte zum Zwecke oder mit der Folge eines Nachbaus, oder Übernahme auch nur eines Teils des Konzeptes (Reverse Engineering), sind strikt untersagt.
3 Kündigung
Eine Kündigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses bei Nichtzustimmung zur einseitig ausgesprochenen Änderung der AGB durch den ändernden Vertragspartner ist unwirksam.
4 Garantie
Von Dickmann Engineering GmbH gelieferte Produkte unterliegen den gesetzlichen Garantiebestimmungen. Dickmann Engineering GmbH behält sich vor, in Einzelfällen darüber hinausgehende Kulanzleistungen zu erbringen.
Jegliche Folgeschäden, die bei der Benutzung unserer Produkte entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für Schäden, welche durch unsachgemäße Handhabung, zu große Lautstärke oder Signalpegel, sowie durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
5 Weitere Regelungen
Zu den hier genannten Punkten können ergänzend weitere Regelungen gültig werden, sofern sie individuell schriftlich vereinbart und bestätigt sind.